Eigentümergemeinschaft Ladestation Elektroauto Berlin
In Eigentümergemeinschaften muss die Installation einer Ladestation nicht den Hausfrieden in Gefahr bringen
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Das Jahr 2020 war nicht nur mit schlechten Nachrichten verbunden.
Für E Auto Fahrer, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, haben sich auch einige positive Veränderungen ergeben.
Der neue Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes umfasst auch Bestandteile für die Erhöhung des E Mobilität in Deutschland.
War es bisher rechtlich oft unklar, welche Mehrheit der Eigentümer erforderlich war, um dem Bau einer Ladestation auf dem Gemeinschaftsgrundstück entweder zuzustimmen oder abzulehnen, vereinfacht sich die Rechtslage nun deutlich.
Miteigentümern, die diesen Wunsch vorbringen, darf die Zustimmung nicht länger verweigert werden.
Konkret sieht das Gesetz vor, dass der Widerwillen der anderen Eigentümer nicht höher wiegt, als das Recht eines E Auto Fahrers den Ladestrom direkt von zuhause aus zu beziehen.
Das gleiche Recht gilt übrigens auch für Mieter.
Der Vermieter darf sich hier ebenfalls nicht sträuben diese Veränderungen am Objekt inklusive elektrischer Zuleitung zur Ladestation zuzulassen.
Alle Beschlüsse sollten schriftlich festgehalten werden
Ein ausgewogenes Gesetz darf natürlich auch die Kosten, die für den Anschluss, die Installation der Ladestationen sowie Wartung und Stromverbrauch während der Aufladung nicht unerwähnt lassen. Hier sieht das Gesetz vor, dass die Eigentümer oder Mieter, welche die Ladestation installieren lassen möchten, allein die gesamten anfallenden Kosten tragen.
Das bedeutet, dass gesetzlich betrachtet diese Person der Alleineigentümer der Ladestation ist. Hier zeigt sich schnell rechtliche Konflikte, sobald noch ein weiterer E-Auto Fahrer der Eigentümergemeinschaft hinzugefügt wird.
Hier empfiehlt es sich eine Lösung zu erarbeiten, die für alle Eigentümer akzeptabel ist. Unabhängig, für welche Lösungen und Kompromisse sich die Eigentümer entscheiden, sollten die Beschlüsse immer in schriftlicher Form erstellt und möglichst von allen Eigentümer unterschrieben werden. Tauchen in späteren Jahren Konflikte auf, bieten diese Schriftstücke eine wertvolle Basis für eine schnelle Lösung.
Nutzen Sie noch vor der nächsten Eigentümerversammlung unser Beratungsangebot
Fehlen Ihnen noch einige Informationen und Fakten für die Installation oder Kosten, die mit der Installation einer Ladestation einhergehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir geben Ihnen alle Fakten, die Ihnen helfen auf der Eigentümerversammlung eine positive Resonanz auf Ihr Vorhaben zu erzielen.