Schnellladesäule kaufen Berlin
Der Kauf einer Schnellladesäule verbindet mehr Nachhaltigkeit mit zahlreichen Vorteilen
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Die Ladeleistung von Ladesäulen kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Für die private Nutzung liegt die Leistung im Allgemeinen zwischen 11 und 22 kW.
Das erlaubt es im eigenen Zuhause den Akkus des Elektrofahrzeugs in einem überschaubaren Zeitraum mit neuer Energie zu versorgen.
Für die Ladesäulen, die sich vor Geschäften, Freizeiteinrichtungen oder Einkaufszentren befinden, ist diese Leistung jedoch noch nicht ausreichend genug.
Hier empfiehlt sich der Kauf von Schnellladesäule, die oftmals bei 50 kW beginnen und bis zu 350 kW reichen.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Ultra-Schnellladesäulen, die innerhalb von 10 bis 20 Minuten den Akku komplett mit neuer Energie versorgen.
Zu finden sind diese Ladesäulen aktuell bevorzugt an Raststätten, um es E Auto Fahrern zu erleichtern, auch größere Strecken mit dem Elektrofahrzeug zurückzulegen, ohne hierbei auf die Klimaanlage oder das Radio verzichten zu müssen.
Zusätzlich wird der Kauf einer öffentlichen Ladestation auch mit der Vergabe von Förderungen versüßt, sodass die finanzielle Belastung nicht zu 100 % von den Käufern getragen werden muss.
Mieter können sich zukünftig noch leichter am Ausbau der E Mobilität beteiligen
Nicht bei jedem Geschäftsinhaber handelt es sich automatisch auch um den Eigentümer der Immobilie und des Grundstücks. In der bisherigen Rechtslage war es erforderlich die Zustimmung des Vermieters einzuholen, bevor der Kauf einer Schnellladesäule von einem reinen Wunsch in die Realität umgesetzt werden konnte. Aktuell werden Nachbesserungen verabschiedet, die es deutlich erleichtern den Ausbau öffentlicher Ladestationen voranzutreiben.
Die Kosten für die elektrische Zuleitung und die Installation müssen zwar die Mieter komplett übernehmen, im Gegenzug kann sich der Vermieter nicht mehr mit einem einfachen Nein gegen den Wunsch des Mieters wehren.
Die Vermieter haben jedoch das Recht die Durchführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb zu fordern und nach Beendigung des Mietverhältnisses gegebenenfalls den Rückbau in den ursprünglichen Zustand zu verlangen.
Unsere Beratung beginnt noch vor der Beauftragung
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