Abschreibungsdauer Ladestation Elektroauto Berlin
Die Steuervorteile von Ladestationen machen sich schon ab dem ersten Jahr bezahlt
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Die Bundesregierung hat selbst ein berechtigtes Interesse daran den Ausbau der E Mobilität weiter voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass sich der Anteil an Elektroautos auf den Straßen noch weiter erhöht.
Eine Option, die neben Förderungen gerne in Anspruch genommen wird, ist die steuerliche Abschreibung.
Aktuell werden den Besitzern von E Autos und den zum Aufladen verwendeten Ladestationen gleich mehrere Steuervergünstigungen angeboten.
Für Nutzfahrzeuge mit Elektromotor, darunter fallen zum Beispiel Lieferfahrzeuge, gilt noch mindestens bis zum Jahr 2030 eine zusätzliche Sonderabschreibung von 50 % im ersten Jahr nach dem Kauf.
Diese Vergünstigung wird zusätzlich gewährt, wodurch auf andere Steuervorteile nicht verzichtet werden muss.
Ebenfalls bis zum Ende des Jahres 2030 gilt die Halbierung der Bemessungsgrundlage für E Autos, die als Firmenfahrzeuge genutzt werden.
Bei jedem dieser Fahrzeuge muss es sich jedoch um ein reines E Auto handeln. Für Hybridmodelle gilt dieser Steuervorteil nicht.
Von den Vergünstigungen profitieren Angestellte auch im privaten Rahmen
Für den Zeitraum bis Ende 2020 ist auch das Aufladen von Firmenfahrzeugen auf dem Gelände des Arbeitgebers mit keinen weiteren Steuerbelastungen verbunden. Eine interessante Option ergibt sich jedoch mit Hinblick auf das Aufladen des E Autos im privaten Umfeld der Angestellten.
Stellt der Arbeitgeber hierfür die Ladestation zur Verfügung, gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030 ein steuerlicher Vorteil.
Vergleichbar mit dem E Auto verbleibt somit auch die Ladestation im Eigentum des Arbeitgebers und wird dem jeweiligen Angestellten für die Zeit des bestehenden Arbeitsverhältnisses überlassen.
Diese Steuervorteile zu nutzen und zudem noch von Förderungen und günstigen Versicherungsbeiträgen zu profitieren sorgt dafür, dass sich der Wechsel zu einem E-Auto auch aus wirtschaftlicher Sicht als sinnvolle Investition erweist.
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Die steuerlichen Vorteile, die speziell mit elektrischen Nutz- und Firmenfahrzeugen verbunden sind, sind noch nicht allen Unternehmern bekannt.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen und wir teilen unser Fachwissen mit Ihnen.